Gartenplanung, Gartenarchitektur, Planung

Landschaftsarchitekt und Gartenplaner

Ein Landschaftsarchitekt für den Privatgarten?

Vom Mehrwert einer professionellen Gartenplanung

„Planen Sie auch kleine Stadtgärten?“
So oder ähnlich beginnen viele Anfragen, die ich als Gartendesigner erhalte.
„Ja, natürlich, gerne!“
So oder ähnlich lautet meine Antwort.

Viele Gartenbesitzer scheuen die Anfrage an einen Garten- oder Landschaftsarchitekten. Dabei steigert eine gute bauliche Grundstruktur des Gartens die Aufenthaltsqualität und das Wohlbefinden erheblich.
Natürlich kann man als Gartenbesitzer seinen Garten in Eigenregie planen und realisieren und daran langfristig Freude haben. Häufig zeigen sich allerdings nach einigen Jahren Schwächen dieser Vorgehensweise. Die Pflanzen wachsen einem über den Kopf oder stehen zu dicht, die Beläge heben sich oder Regenwasser versickert nicht schnell genug. Mit Fach- und Pflanzenkenntnissen lassen sich solche Mängel von vornherein vermeiden.
Manche Ausführungsbetriebe bieten Planungsleistungen an. So ist es angenehm, alles aus einer Hand zu beauftragen. Die Trennung von Planung und Ausführung bietet jedoch den Vorteil, dass unabhängig von präferierten Bauweisen oder vorhandenen Restmaterialien ein Garten passend zu den Wünschen der Besitzer entsteht. Ein derartiger Garten vergrößert den genutzten Wohnraum und steigert die Lebensqualität.
Die Möglichkeit, vergleichbare Angebote von mehreren Ausführungsbetrieben zu erhalten, ist durch eine unabhängige Gartenplanung ebenfalls gegeben.

Kosten für eine Gartenplanung

Die Kosten für eine professionelle Gartenplanung durch einen Landschaftsarchitekten ergeben sich aus der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI). Das Honorar errechnet sich aus der Bausumme, die in den Garten investiert werden soll, und dem Schwierigkeitsgrad, der in sogenannten Honorarzonen festgelegt wird. Beispielsweise bewegt sich das Planungshonorar für die konzeptionelle Planung bis einschließlich Entwurf für einen Garten mit 50.000 € Bausumme in Honorarzone IV in der Größenordnung von 4.129 € bis 4.686 € netto.
Bei kleineren Bauvorhaben kann auch eine Planung mit einem festen Stundensatz sinnvoll sein.

Landschaftsarchitekt, Gartendesigner, Gartenplaner – was ist der Unterschied

Die Berufsbezeichnung Architekt, Landschaftsarchitekt oder Gartenarchitekt ist in Deutschland geschützt. Nur wer eingetragenes Mitglied einer Architektenkammer ist, darf sie führen. Der Nachweis eines entsprechenden Hochschulstudiums und mehrjähriger Berufserfahrung ist für die Eintragung erforderlich. Hingegen sind Gartendesigner, Gartengestalter oder Gartenplaner keine klar definierten Berufsbezeichnungen, eine nachgewiesene Qualifikation ist nicht erforderlich.

Am besten sprechen Sie mehrere Architekten, Planer, Designer an, um die variierenden Arbeitsweisen, Stärken und individuellen Designstile kennenzulernen. Lassen Sie sich Referenzen zeigen und überzeugen Sie sich so von der individuellen Planungsqualität.