Freiflächengestaltungsplan

Alltag eines Gartendesigners (Teil IV)

Alltag eines Gartendesigners - Teil 4

Planung zum Bauantrag: Baumbestandsplan

Auch im Winter laufen Planungsaufgaben und Anfragen zur Gartenplanung weiter. Eine Bauherrin fragt an, ob ich einen Baumbestandsplan für einen Bauantrag in München anfertigen könne. Natürlich erstelle ich nach den Vorgaben der Stadt die erforderlichen Unterlagen und Pläne zur Einreichung mit dem Bauantrag.

In diesem Fall gab es als Planungsgrundlage einen einfachen Vermessungsplan. Dazu habe ich vor Ort auf dem Grundstück dann die bestehenden Bäume eingemessen. Die bis zu fünf Meter entfernten Bäume auf den Nachbargrundstücken erfasse ich auch. Zusätzlich zur Position wird der Stammumfang nach den Vorgaben auf 1 Meter Höhe gemessen und der Kronendurchmesser und die Baumhöhe werden erfasst. Dass die Gattung und Art der Bäume bestimmt werden, ist eine wichtige Aufgabe. Im Winter geben die Knospen, die Rinde und die Wuchsform oft die einzigen Hinweise, um welchen Baum es sich handelt. Außerdem begutachte ich jeden Baum auf einfache, visuelle Weise und schätze seine Vitalität ein. Diese Informationen werden alle im Plan dargestellt. Bauelemente, die abgerissen oder neu gebaut werden, erscheinen auch in dem Plan. Eine Empfehlung zum Erhalt, zu einer Ersatzpflanzung oder zum Baumschutz während der Bauarbeiten wird ebenfalls dargestellt.

In Abstimmung mit dem Architekten und den Bauherren wird der Baumbestandsplan eingereicht. Manchmal ist ein Freiflächengestaltungsplan zusätzlich erforderlich. Die Planung wird von der unteren Naturschutzbehörde geprüft. Dabei werden die Durchführbarkeit des Bauvorhabens und der Baumerhalt gegeneinander abgewogen.


Gartenplanung, Gartenarchitektur, Planung

Landschaftsarchitekt und Gartenplaner

Ein Landschaftsarchitekt für den Privatgarten?

Vom Mehrwert einer professionellen Gartenplanung

„Planen Sie auch kleine Stadtgärten?“
So oder ähnlich beginnen viele Anfragen, die ich als Gartendesigner erhalte.
„Ja, natürlich, gerne!“
So oder ähnlich lautet meine Antwort.

Viele Gartenbesitzer scheuen die Anfrage an einen Garten- oder Landschaftsarchitekten. Dabei steigert eine gute bauliche Grundstruktur des Gartens die Aufenthaltsqualität und das Wohlbefinden erheblich.
Natürlich kann man als Gartenbesitzer seinen Garten in Eigenregie planen und realisieren und daran langfristig Freude haben. Häufig zeigen sich allerdings nach einigen Jahren Schwächen dieser Vorgehensweise. Die Pflanzen wachsen einem über den Kopf oder stehen zu dicht, die Beläge heben sich oder Regenwasser versickert nicht schnell genug. Mit Fach- und Pflanzenkenntnissen lassen sich solche Mängel von vornherein vermeiden.
Manche Ausführungsbetriebe bieten Planungsleistungen an. So ist es angenehm, alles aus einer Hand zu beauftragen. Die Trennung von Planung und Ausführung bietet jedoch den Vorteil, dass unabhängig von präferierten Bauweisen oder vorhandenen Restmaterialien ein Garten passend zu den Wünschen der Besitzer entsteht. Ein derartiger Garten vergrößert den genutzten Wohnraum und steigert die Lebensqualität.
Die Möglichkeit, vergleichbare Angebote von mehreren Ausführungsbetrieben zu erhalten, ist durch eine unabhängige Gartenplanung ebenfalls gegeben.

Kosten für eine Gartenplanung

Die Kosten für eine professionelle Gartenplanung durch einen Landschaftsarchitekten ergeben sich aus der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI). Das Honorar errechnet sich aus der Bausumme, die in den Garten investiert werden soll, und dem Schwierigkeitsgrad, der in sogenannten Honorarzonen festgelegt wird. Beispielsweise bewegt sich das Planungshonorar für die konzeptionelle Planung bis einschließlich Entwurf für einen Garten mit 50.000 € Bausumme in Honorarzone IV in der Größenordnung von 4.129 € bis 4.686 € netto.
Bei kleineren Bauvorhaben kann auch eine Planung mit einem festen Stundensatz sinnvoll sein.

Landschaftsarchitekt, Gartendesigner, Gartenplaner – was ist der Unterschied

Die Berufsbezeichnung Architekt, Landschaftsarchitekt oder Gartenarchitekt ist in Deutschland geschützt. Nur wer eingetragenes Mitglied einer Architektenkammer ist, darf sie führen. Der Nachweis eines entsprechenden Hochschulstudiums und mehrjähriger Berufserfahrung ist für die Eintragung erforderlich. Hingegen sind Gartendesigner, Gartengestalter oder Gartenplaner keine klar definierten Berufsbezeichnungen, eine nachgewiesene Qualifikation ist nicht erforderlich.

Am besten sprechen Sie mehrere Architekten, Planer, Designer an, um die variierenden Arbeitsweisen, Stärken und individuellen Designstile kennenzulernen. Lassen Sie sich Referenzen zeigen und überzeugen Sie sich so von der individuellen Planungsqualität.